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Rechtsschutzversicherung für Finanzberater und Unternehmen
Autor: admin
Das eine Versicherung für das Klagen und verklagt werden für Privatpersonen außerordentlich sinnvoll ist wurde bereits ausführlich erörtert. Wie sieht es aber für Unternehmen oder selbstständige Finanzberater aus? Die wenigsten Berater wissen, dass Ihre private Rechtsschutzversicherung in den verschiedenen Situationen nicht greift. Man muss dabei drei Szenarien unterscheiden: den selbstständigen Vermittler/ Berater (1.), den angestellten Vermittler/ Berater (2.) und ein Unternehmen an sich (3.).
1. Viele selbstständige Berater sind zu Beginn der Tätigkeit der Annahme, dass ihre bisherige private Versicherung auch weiter in Privatangelegenheit (Verkehr, Wohnung, Verträge und so weiter) leistet. Diese so genannte Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige verliert allerdings automatisch ihren Schutz, sobald man einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Dabei ist es unabhängig, ob der Versicherte nur seinen Privatbereich und nicht einmal den geschäftlichen Bereich absichern möchte. Die meisten Versicherungsnehmer erfahren von diesem Umstand erst bei einem Rechtsstreit. Man sollte daher genau prüfen, was für eine Versicherungsart in welcher Lebenslage benötigt wird.
2. Angestellte Vermittler kommen mit einem Privatrechtsschutz aus, die auch im Berufsleben leisten kann. Darunter fallen typischerweise Arbeitsschutz-Klagen. Vorsicht ist allerdings bei Falschberatung geboten. In der Regel kommt die Vermögensschadenhaftplicht der Firma bei leicht fahrlässigem Fehlverhalten für entstandene Beratungsschäden oder ähnlich auf. Immer mehr (nicht nur amerikanische) Unternehmen gehen jedoch dazu über betriebsintern Regress bei Ihren (leitenden) Angestellten bei Fehlverhalten einzufordern. Je nach Arbeitsplatz sollte daher auch über eine D & O Versicherung nachgedacht werden.
3. Unternehmen an sich benötigen natürlich eine eigene Versicherung. Was teilweise übersehen wird ist jedoch, dass der eigentlich wichtigste Rechtsfall des Vertragsrechtsschutzes von deutschen Versicherungen zur Zeit nicht übernommen wird. Möchte man also gegen einen Kunden aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses klagen, ist dieses grundsätzlich nicht zu versichern.



