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Eine Zahnzusatzversicherung ist auch für Ihr Kind unbedingt empfehlenswert

Autor: Gastbeitrag

Zahnprobleme kennen kein Alter, das heißt sowohl Erwachsene als auch Kinder benötigen Zahnbehandlungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei in den meisten Fällen nur einen sehr geringen Anteil der Kosten, den Rest müssen Sie selber bezahlen.
Um die Eigenkosten möglichst gering zu halten, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei Kindern und Erwachsenen unbedingt zu empfehlen.

Bei der Suche nach dem besten Tarif liegt das Hauptaugenmerk bei Erwachsenen wohl eher im Bereich Zahnersatz, bei Kindern sollte unbedingt der Bereich Kieferorthopädie gut abgesichert sein, denn hier können sehr hohe Kosten auf Sie zukommen.
Zahnfehlstellung ist wohl eines der häufigsten Probleme und wird oft mit dem Tragen einer Zahnspange zur Regulierung behandelt. Solch eine Behandlung kann sich über mehrere Jahre hinziehen und ohne Zahnzusatzversicherung bedeutet dies eine große finanzielle Belastung.

Bitte beachten Sie, dass Behandlungen die bereits bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung absehbar waren, nicht versichert sind. Hat also ein Zahnarzt bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung festgestellt und rät zu einer Behandlung, ist es für eine Versicherung zu spät. Daher sollten Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind bereits im Kindergartenalter abschließen.
Die gesetzliche Krankenversicherung stuft den Grad der Fehlstellung der Zähne nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), ein und der Schweregrad ist ausschlaggebend, ob die gesetzliche Krankenversicherung Kosten übernimmt.

Wird die Zahnfehlstellung mit „Grad 1“ beurteilt, so besteht keine medizinische Indikation und eine Regulierung wäre nur aus kosmetischen Gesichtspunkten sinnvoll. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten.
Bei „Grad 2“ könnte Ihr Zahnarzt bereits zu einer Behandlung raten, aber für die gesetzliche Krankenversicherung reicht dieser Grad der Zahnfehlstellung noch nicht aus, sie zahlt auch hier nicht.

Das bedeutet, möchten Sie bei diesen beiden Einstufungen die Zähne Ihres Kindes regulieren lassen, so müssen Sie, ohne Zahnzusatzversicherung, die gesamte Rechnung aus eigener Tasche bezahlen.

Erst wenn die Zahnfehlstellung Ihres Kindes mit „Grad 3 bis 5“ eingestuft wird, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Kosten, allerdings nur für eine Standardbehandlung. Wünschen Sie für Ihr Kind aber zum Beispiel Brackets aus hochwertigem Material, wie Keramik oder Titan, so müssen Sie die Differenz selber übernehmen.
Nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten Zahnzusatzversicherungen für Kinder an und bei bestehenden Angeboten gibt es große Unterschiede bezüglich Leistung und Preis. Um für Ihr Kind eine wirklich gute Zahnzusatzversicherung zu einem fairen Preis zu bekommen, sollten Sie sich beraten lassen oder Recherchen im Internet zu einem Zahnzusatzversicherung Vergleich durchführen.

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Abgelegt in: Allgemein Kommentare(0) Juni 2010

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